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Hilfsmittelbeantragung

Wie bekomme ich ein Hilfsmittel?



Bei allen Hilfsmittelversorgungen sind die ersten Schritte:
1.) Melden Sie sich bei uns und schildern Sie Ihre Situation
2.) Je nach Bedarf vereinbaren wir gerne einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin - hierzu kommen wir gerne zu Ihnen!
3.) Unsere Berater ermitteln mit Ihnen, Ihren Angehörigen und/oder Therapeuten, das für Sie geeignete Hilfsmittel

Nun muss aber weiter unterschieden werden:



weiteres Vorgehen bei Kommunikationshilfsmitteln:

Für die Versorgung mit einem Sprachhilfsmittel ist in den meisten Fällen Ihre Krankenkasse zuständig. Hierzu müssen Sie ein ärztliches Rezept für das geeignete Hilfsmittel besorgen. Dieses schicken wir gemeinsam mit entsprechenden Berichten und einem Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse. In der Regel wird der Medizinische Dienst der Krankenkasse in die Entscheidung mit einbezogen. Wir von TfB halten während dieser Phase den Kontakt zum Kostenträger.
Nach Eingang der Genehmigung bestellen wir die erforderlichen Hilfsmittel und vereinbaren schnellstmöglich einen Auslieferungs- und Schulungstermin mit Ihnen.


weiteres Vorgehen beim PC-Zugang:
Sollten Sie für Ihre Arbeit eine Sondertastatur und/oder einen Mausersatz benötigen, ist häufig das Integrationsamt die Rentenversicherung und/oder Ihr Arbeitgeber für die Kostenübernahme zuständig. Falls Sie noch zur Schule gehen sollten, ist in diesem Fall auch die Krankenkasse zuständig. Die Beantragung erfolgt dann individuell je nach Zuständigkeit durch uns oder Sie.


weiteres Vorgehen bei Umfeldkontrollgeräten
Auch hier ist in der Regel die Krankenkasse zuständig, sollten Sie an den Folgen eines Unfalls leiden werden die Kosten auch von der entsprechenden Versicherung übernommen. Wie auch bei der Beantragung für ein Sprachhilfsmittel übernehmen in der Regel wir den Kontakt mit dem Kostenträger.